Leichte Sprache & Gebärdensprache für Websites

Barrierefreie Websites helfen dabei, Informationen für alle Menschen nutzbar zu machen – auch unabhängig von ihren sprachlichen oder kognitiven Fähigkeiten. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache erleichtern das Verständnis und sind zentrale Bausteine für barrierefreie, inklusive Websites.

Grafik: Zwei Hände machen den Buchstaben A in Gebärdensprache. Links oben ist ein großes A und eine kleines a. Rechts unten ist ein Symbol für ein Buch.
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Foto: Zwei Männer schauen zusammen auf ein Tablet. Ein Mann ist jung und trägt einen Anzug. Der andere Mann ist älter und hat weiße Haare und einen Bart. Beide Männer lachen und sprechen miteinander.
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Barrierefrei kommunizieren

Ein wichtiger Bestandteil digitaler Barrierefreiheit ist die Leichte Sprache. Sie vereinfacht komplexe Texte und informiert in einer verständlicheren Form. Hauptsätze, Alltagsbegriffe und Wiederholungen sorgen dafür, dass Inhalte leichter aufgenommen werden können.

Ebenso entscheidend für eine inklusive Kommunikation ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Sie ist eine bildhafte Sprache mit eigener Grammatik, die Gebärden, Mimik, Gestik, Mundbild und Körpersprache kombiniert. Mit ihr kommunizieren vor allem gehörlose und schwerhörige Personen. Da viele Personengruppen oft Schwierigkeiten mit Schriftsprache haben, sind Gebärdensprachvideos eine zentrale Ergänzung zu geschriebenen Inhalten.

In diesem Artikel zeigen wir, wie Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache gezielt auf barrierefreien Websites eingesetzt werden können, um Zugänglichkeit zu verbessern und Verständnishürden abzubauen.

Foto: Eine Person sitzt an einem Schreibtisch. Die Person hält ein Handy in der Hand und tippt darauf. Neben dem Handy liegen ein Laptop, eine Brille und ein Stift.
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Rechtlicher Rahmen und Anforderungen

In Deutschland regeln die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die digitale Barrierefreiheit. Sie schreiben vor, dass öffentliche Stellen ihre Websites so gestalten müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.

Ergänzend dazu verpflichtet die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Webzugänglichkeit alle öffentlichen Institutionen in der EU, ihre Online-Angebote barrierefrei bereitzustellen. Dies umfasst neben technischen Anforderungen auch die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

Besonders auf behördlichen Websites müssen leicht verständliche Informationen sowie Gebärdensprachvideos mit grundlegenden Erklärungen zur Nutzung der Seite verfügbar sein. Diese rechtlichen Vorgaben tragen dazu bei, dass digitale Inhalte für eine breitere Zielgruppe zugänglich werden.

Zielgruppen & Nutzerbedürfnisse

Zielgruppen für Leichte Sprache

Leichte Sprache richtet sich an verschiedene Personengruppen, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten mit komplexen Texten haben. Dazu gehören

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten, für die einfache Satzstrukturen und klare Wortwahl das Verstehen erleichtern
  • Menschen mit funktionalem Analphabetismus (rund 7,5 Millionen Erwachsene in Deutschland), da sie nur eingeschränkt lesen und schreiben können
  • Menschen mit Migrationshintergrund, die Deutsch nicht als Muttersprache gelernt haben
  • Personen mit Demenz, da kognitive Fähigkeiten im Krankheitsverlauf nachlassen
  • gehörlose Menschen, da die Grammatik der Deutschen Gebärdensprache stark von der deutschen Schriftsprache abweicht
  • alle Menschen, denen das Lesen und Verstehen von Texten schwerfällt

Lösungen zur barrierefreien Gestaltung für kognitiv Beeinträchtigte auf der Website

  • Leichte Sprache und ein individuell anpassbares Schriftbild
  • Vorlesen von längeren Texte ermöglichen
  • fett hervorgehobene Schlüsselbegriffe im Fließtext
  • einfachste Interaktionsmechanismen mit Fehlertoleranz
  • Vermeidung von Inkonsistenzen in Beschriftungen, Dialogen, Navigationswegen und Gestaltungselementen
  • zusätzliche Software zur Spracheingabe, um Eingabefehler zu vermeiden
  • verschiedene Wege zur Navigation: übersichtliche Themenseiten mit Bebilderung, Suchfunktion mit Vorschlägen und Fehlerkorrektur, Sitemap
  • aktuelle Position klar ersichtlich, um gegebenenfalls auf vorherige Ebene zurückzukommen

Leichte Sprache hilft so vielen Menschen. Es ist spannend, Websites und Texte so zu gestalten, dass alle sie verstehen. 

Noch spannender sind Usability-Tests mit den Zielgruppen in diesem Bereich. Das sind echte Perspektivwechsel mit tollen Begegnungen und Erkenntnissen.

Uta Skirlo - Projektleiterin bei SandsteinNM

Zielgruppen & Nutzerbedürfnisse

Zielgruppen der Deutschen Gebärdensprache

Angebote in Gebärdensprache richten sich in erster Linie an

  • gehörlose Personen
  • schwerhörige Menschen

Die Schriftsprache ist für viele Personengruppen oft nicht die primäre Kommunikationsform. Viele Gehörlose haben DGS als Muttersprache erlernt und tun sich mit komplexen deutschen Texten schwer, da die Grammatik und Struktur der Gebärdensprache sich stark von der geschriebenen Sprache unterscheiden. Eine Verallgemeinerung ist hier jedoch unmöglich, da Menschen und Kompetenzen sehr unterschiedlich sind. Während die einen einen guten Zugang zur Schriftsprache entwickelt haben, benötigen andere DGS-Zusatzangebote als wichtige Hilfestellung.

Lösungen zur Barrierefreien Gestaltung für hörgeschädigte/gehörlose Menschen

Hörgeschädigte und gehörlose Personen unterscheiden sich in ihrer Medienkompetenz nicht von von nicht beeinträchtigten Nutzerinnen und Nutzer. Sie benötigen keine speziellen Hilfsprogramme, können mit Monitor, Maus und Tastatur in der Regel uneingeschränkt umgehen und werden auf Websites in üblicher Schriftsprache angesprochen. Zu achten ist auf:

  • visuelle Alternativen und steuerbare Audio-Funktionen (z. B. höhere Lautstärke) bei Verwendung von Ton und akustischen Signalen
  • besondere Verständlichkeit: da Schriftsprache ggf. zu schwierig ist, es empfiehlt sich ein Mittelweg für maximale Verständlichkeit

Vergleich Beispielssätze

Leichte Sprache folgt festen Regeln, um Texte besonders verständlich zu machen. Der Unterschied zur Standardsprache zeigt sich in Satzbau, Wortwahl und Struktur. Durch den Vergleich von Beispielssätzen zeigen wir, wie komplexe Inhalte vereinfacht und für eine breitere Zielgruppe zugänglich gemacht werden können.

Übliche Schriftsprache Leichte Sprache
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Praktische Tipps für das Schreiben in Leichter Sprache

  • kurze Sätze verwenden, maximal ein Hauptsatz und ein Nebensatz
  • einfache, bekannte Wörter nutzen und diese öfter wiederholen, Fachbegriffe vermeiden oder erklären
  • aktive Satzformen statt Passivkonstruktionen verwenden
  • wichtige Begriffe fett hervorheben, um den Text übersichtlicher zu machen
  • logische Gliederung mit klarer Struktur einhalten
  • Bilder oder Symbole zur Unterstützung einfügen
  • Texte von der Zielgruppe prüfen lassen, um Verständlichkeit sicherzustellen

Fazit

Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sind zentrale Bausteine für barrierefreie Websites. Während Leichte Sprache verschiedenen Zielgruppen den Zugang zu Informationen erleichtert, ermöglicht die Integration von Gebärdensprachvideos gehörlosen und schwerhörigen Menschen eine bessere Nutzung digitaler Inhalte.

Gesetzliche Vorgaben wie die BITV 2.0 und die EU-Richtlinie zur Webzugänglichkeit verpflichten insbesondere öffentliche Stellen zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit Ende Juni 2025 auch Wirtschaftsakteure, Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Durch klare Strukturen, verständliche Sprache und visuelle Unterstützung können Websites inklusiv gestaltet und für alle Menschen zugänglich gemacht werden.

SandsteinNM als Partner für barrierefreie Websites

SandsteinNM unterstützt Unternehmen und öffentliche Institutionen bei der Umsetzung barrierefreier Websites. Von Texten in Leichter Sprache über Gebärdensprachvideos bis zur barrierefreien Navigation – unser erfahrenes Team entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, um digitale Inhalte für alle zugänglich zu machen. Auf Wunsch führen wir auch Tests mit kognitiv eingeschränkten Nutzerinnen und Nutzern durch, um die Usability von Websites oder Wireframes zu testen und sie daraufhin anzupassen.

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