Der Widerrufs­button in Online-Shops

Online einkaufen geht in Sekunden: Warenkorb, Adresse, "zahlungspflichtig bestellen" – fertig. Der Widerruf eines solchen Vertrags war bislang oft deutlich umständlicher, über Kontaktformulare, Hotlines oder PDF-Formulare. 

Genau das soll der Widerrufsbutton ändern: eine gesetzlich vorgeschriebene digitale Funktion, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag direkt auf derselben Website widerrufen können – so einfach, wie sie ihn abgeschlossen haben.

Für Online-Händler ist das keine Randnotiz, sondern eine Pflicht zur technischen Nachrüstung mit festem Stichtag: Seit dem 19. Juni 2026 gilt die neue Regelung verbindlich – Ergebnis der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die am 5. Februar 2026 final ins deutsche Recht überführt wurde.

grafische Illustration eines Widerrufsbuttons

Rechtliche Grundlagen

Kernvorschrift ist der neue § 356a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), ergänzt durch Anpassungen im EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Er verpflichtet Unternehmen, die Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzerober­fläche ermöglichen, eine elektronische Widerrufs­funktion bereitzustellen – sofern für den Vertrag überhaupt ein Widerrufsrecht besteht.

Betroffen sind praktisch alle B2C-Online-Shops, Marktplätze und Apps, einschließlich Fernabsatz-Finanzdienstleistungen, für die das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Ausgenommen sind dagegen Verträge, für die ohnehin kein Widerrufsrecht besteht – etwa individuelle Anfertigungen oder termingebundene Angebote.

Im SKD-Shop, unserem Ticketshop für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, greift die Pflicht zum Beispiel nicht bei Eintrittskarten, da termingebundene Angebote vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Allerdings gilt die Pflicht für Merchandise-Produkte im Shop, etwa für Geschenk-Artikel. Für diese Produkte muss der Shop-Betreiber einen Widerrufsutton bereitstellen.

Anforderungen an den Button

Die Beschriftung muss eindeutig sein, ein konkreter Wortlaut ist aber nicht vorgeschrieben – Referenz ist "Bestellung widerrufen" oder eine gleichbedeutende Formulierung. Technisch verlangt das Gesetz: gut sichtbar, leicht zugänglich, ohne Login erreichbar und während der gesamten Widerrufsfrist dauerhaft verfügbar. Eine konkrete Platzierung schreibt das Gesetz nicht vor. In der Praxis bieten sich Navigation oder Footer an, da der Button so von jeder Unterseite erreichbar ist.

Der Prozess ist zweistufig. Das bedeutet, dass ein Online-Widerruf in zwei klar getrennten Schritten erfolgen muss, um rechtlich wirksam zu sein. 
Stufe 1: Durch Klick auf den Widerrufsbutton kommen Sie zur Seite mit der Dateneingabe. Stufe 2: Durch Klick auf einen zweiten Button bestätigen Sie den Widerruf. 

Pflichtangaben im Widerrufsformular

Verlangt werden nur Angaben, die den Vertrag eindeutig identifizieren – nicht mehr. In unseren Umsetzungen reichen dafür meist E-Mail-Adresse der Bestellung und Bestellnummer, bei einem Teilwiderruf zusätzlich die betroffenen Bestellpositionen.

Bestell- und Widerrufsdatum müssen nicht zwingend abgefragt werden, da sie systemseitig vorliegen. Jede zusätzliche Pflichtangabe – etwa zum Widerrufsgrund – ist unzulässig, da sie den Widerruf erschweren würde. Pflicht ist hingegen die automatische Bestätigungs-E-Mail an den Kunden.

Umsetzung in der Praxis

Shopify, WooCommerce und Shopware bieten zunehmend eigene Lösungen oder Erweiterungen an. Magento sieht im Standard nichts dergleichen vor. In unseren Magento-Projekten setzen wir daher auf eine Extension der Firma Konvis, mit der auch ein Teilwiderruf einer Bestellung möglich ist. Die Extension haben wir für die jeweiligen Anforderungen erweitert und umgebaut. Für andere Systeme, etwa Craft CMS, haben wir ein eigenes, schlankes Formular gebaut.

Eine pauschale Konformitäts-Checkliste liefern wir bewusst nicht – das überlassen wir der Rechtsberatung unserer Kunden. Für die technische Konfiguration und Anpassung haben wir aber jeweils projektspezifische Mini-Checklisten.

Gesetzliche Pflichten wie der Widerrufsbutton betreffen Shop-System, Kommunikation und am Ende das Vertrauen der Kunden. Genau dort setzen wir an – mit Lösungen, die nah am Kunden sind.

Lars-Peter Kunze, Projektleiter bei SandsteinNM

Häufige Fehler und Fallstricke

  • Fehlender oder unklarer Buttontext
  • Button nicht dauerhaft erreichbar, z. B. nur im Bestellprozess
  • Button versteckt in den AGB
  • Fehlende E-Mail-Bestätigung
  • Formulare mit unnötigen Pflichtfeldern, die zusätzliche Hürden schaffen

Auswirkungen auf die Customer Experience

Ein gut sichtbarer Widerrufsweg ist ein Vertrauens­signal und senkt die gefühlte Einstiegshürde beim Kauf, auch wenn das Widerrufsrecht am Ende gar nicht genutzt wird. Steigt die Rücklaufquote nach Einführung des Buttons merklich, lohnt sich der Blick auf Produktbeschreibungen oder Erwartungs­management im Kaufprozess. Der Button macht dann meist nur sichtbar, was vorher schon im Hintergrund lief.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Seit 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton nach § 356a BGB für nahezu alle B2C-Shops, Marktplätze und Apps Pflicht: gut sichtbar, leicht zugänglich, dauerhaft erreichbar, ohne Login erreichbar, zweistufig mit minimalen Pflichtangaben und automatischer Bestätigungsmail. Wer hier nachlässig ist, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und eine deutlich verlängerte Widerrufsfrist.

Unsere Empfehlung: die rechtliche Bewertung – betroffene Verträge, Ausnahmen, angepasste Widerrufsbelehrung – gehört in die Hände einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts. Wir sorgen dafür, dass diese Vorgaben zuverlässig in der jeweiligen Shop- oder CMS-Landschaft umgesetzt werden. Ausblick: Bereits zum 27. September 2026 folgen weitere, unabhängige Informationspflichten. Der Widerrufsbutton ist also ein Baustein in einem sich weiter wandelnden Verbraucherrecht, nicht der Schlusspunkt.

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